Ablauf

Tastatureingabe eines Mannes an einem Macbook

Voraussetzungen

  • Die Forderung sollte mindestens € 15.000 betragen
  • Die Bönität Ihres Gegners muss gewährleistet sein
  • Die Erfolgsaussichten müssen aussichtsreich sein

Ein Klageentwurf oder ein außergerichtliches Schreiben mit allen sonstigen Unterlagen und Beweismitteln sind hilfreich, um ihre Ansprüche seriös zur Prüfung weiterzureichen – dennoch sehen wir uns alle Fälle mit den Unterlagen an, die Ihnen momentan zur Verfügung stehen.

Bitte schreiben Sie uns per E-Mail unter office@prozess-finanz.at. Wir verpflichten uns entsprechend zur Verschwiegenheit und senden ihren Fall zu einem Prozessfinanzierer, der eine Ersteinschätzung durchführt.

Sie sind noch nicht anwaltlich beraten

Sie nehmen unverbindlich mit uns Kontakt auf und schildern in kurzen Worten bzw. in einem ersten Interview den Gegenstand Ihres Anspruchs. Wir erarbeiten sodann mit Ihnen, in welchem Land Ihre Ansprüche geltend gemacht werden können und welcher Berufsträger für Ihre Angelegenheit der beste Ansprechpartner ist.

Mit Ihrem Berufsträger besprechen Sie dann im Detail Ihre Angelegenheit und erarbeiten den Entwurf einer Klageschrift.

Dieser Entwurf wird sodann dem bzw. den Risikoträgern (Prozeßkostenversicherern) vorgelegt und um eine Deckungszusage angefragt. Sobald diese vorliegt, werden Ihre Ansprüche geltend gemacht.

Sie sind bereits anwaltlich beraten

Ihre Anwalt stellt uns einen Entwurf einer Klageschrift zur Verfügung, die wir bei den passenden Risikoträgern vorlegen und Ihre Deckungszusage anfragen. Sobald diese vorliegt, kann Ihr Anwalt mit Kostendeckung Ihre Ansprüche geltend machen.

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