Goldanlage bei der TGI AG: Es droht der Kollaps!
Kostenlose Prozessfinanzierung mit nur 25-35% Erfolgsbeteiligung.

Nach Verbot des liechtensteinischen Goldhändlers TGI AG (The Gold Investment) durch die Finanzmarktaufsicht steht dieser vor dem wirtschaftlichen Bankrott. Ihre Gold- bzw. Geldanlage steht somit auf Messers Schneide. Gehören Sie auch zu den Kunden der TGI AG, kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine kostenlose und schnelle Hilfe.

Das Geschäftsmodell der TGI AG warb Ihre Kunden mit scheinbar unglaublichen Rabatten auf Gold an, nämlich bis zu 72% Rabatt auf den aktuellen Marktwert. Möglich war dies durch den Umstand, bei welchem das erworbene Gold bis zu 3 Jahren im Besitz der TGI AG zur Verwahrung verblieb. Ersat nach Ablauf von bis zu 36 Monaten wurde das Gold auch tatsächlich an den Kunden ausgeliefert.

Was zunächst zu schön klang, um wahr zu sein, bewahrheitet sich jetzt auch. Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der TGI AG um ein einlagenpflichtiges Bankgeschäft handelt, für welches die TGI AG nie um eine Lizenz angesucht, geschweige denn je erhalten hätte. Nach unabhängigen Prüfungen durch sachkundige Experten wurde das Edelmetall auch nie in Westafrika gelagert – entgegen den Ausführungen der TGI AG.

Als erstes griff die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April 2026 ein und verbot dem Unternehmen den Handel. Kurz darauf, im Mai 2026, entzog auch die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht die Handelslizenz. Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt österreichische Kunden davor weitere Gelder an das Unternehmen zu überweisen.

Handeln Sie jetzt, morgen könnte es bereits zu spät sein!

Durch die Verbote der Finanzmarktaufsichtsbehörden wurde der TGI AG jegliche Lebensgrundlage unter den Füßen weggezogen: Der Vertrieb wurde eingestellt und dadurch entbleibt der für solche Geschäftsmodelle notwendige Cashflow der Neukunden aus. Somit steht die TGI AG vor dem wirtschaftlichen Ruin und damit vor dem Zahlungsausfall. Es drohen allen bestehenden Kunden und den offenen Auslieferungsverträgen der totale Kollaps.

Für die über 50.000 Goldanleger bedeutet dies nun, dass die Uhr tickt. Da weitere Einnahmen auszuschließen sind, bleiben nur die bestehenden, sofern überhaupt vorhandenen Vermögenswerte für die Befriedung der Gläubiger. Man könnte dies auch mit der Insolvenz einer Bank vergleichen: Sofort nach Bekanntwerden einer möglichen Zahlungsunfähigkeit einer Bank laufen alle Kunden zur Bank und möchten Ihr Geld abheben – auch bekannt als „Bank run“. Sobald aber eine kritische Masse an Bankkunden dies tut, beschleunigt dies sogar den Bankrott der Bank und noch weniger Kunden kommen schließlich an Ihr Geld.

Je schneller Sie sich also dazu entscheiden Ihren Anspruch auf Ihre Goldanlage durchzusetzen und uns kontaktieren, desto höher ist die Chance, dass wir noch auf vorhandene Vermögenswerte zugreifen können. Denn sollte erst einmal ein Konkursverfahren eingeleitet worden sein, so wird jegliches Vermögen eingefroren. Das Risiko eines Totalausfalls Ihrer Investition würde in diesem Fall sprunghaft ansteigen.

Seit 2026 finanzieren wir Gerichtsprozesse von Geschädigten und Verluste bei TGI AG (The Gold Investment AG) Anlageprodukte mit einer Erfolgsbeteiligung zwischen 25-35%. Somit sind wir aktuell einer der Bestanbieter bezüglich Prozessfinanzierungen in ganz Österreich.

Wir kämpfen auf Ihrer Seite – erfahren, konsequent und zielorientiert!

Melden Sie sich JETZT als Geschädigter!

Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Kontaktaufnahme und schreiben Sie uns unter office@prozess-finanz.at bzw. über unser Kontaktformulare oder rufen Sie uns unter  +43 676 623 14 37 an.

Unser Handlungsangebot ist kostenfrei & risikolos

Das Risiko der rechtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs übernimmt unser Partner, somit entsteht für Sie kein Kostenrisiko.

Sowohl die Honorare für die auf diese Art von Fällen spezialisierten Anwälte, als auch alle notwendigen Verfahrenskosten und sonstigen notwendigen Aufwendungen werden zu 100% durch die Prozessfinanzierungsagentur abgedeckt. Sollte das Verfahren gewonnen werden, behält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall lediglich einen fairen Anteil in Höhe von 25-35% des zurückgewonnenen Geldbetrages als Risikoaufwendung ein.

Jeder Tag zählt

Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns unverzüglich, damit wir Ihren Anspruch bei der TGI AG durchsetzen können, solange der Zugriff auf Vermögenswerte des Goldhändlers noch möglich sind. Zögern bedeutet in diesem Fall das Risiko einzugehen im schlimmsten Fall Ihre komplette Investition zu verlieren. Rufen Sie uns an!

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