- Bonität
- Bonität ist die Fähigkeit und die Willigkeit die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können.
- Deckung
- Unter Deckung versteht man, wenn ein Versicherer gegenüber seinem Versicherungsnehmer seine vertraglichen Verhältnisse erfüllt. Die Versicherung deckt mit einem Geldbedarf das versicherte Risiko des Versicherungsnehmers.
- Dienstgeberhaftung
- Unter Dienstgeberhaftung versteht man, dass ein Dienstgeber den Ersatz für Schäden, die bei der Ausführung einer Arbeitsleistung dem Dienstgeber oder einem Dritten zufügt werden, erbringen muss.
- Entschädigung
- Dies ist eine Leistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile durch die öffentliche Hand geleistet wird.
- Erbfall
- Ein Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen besteht oder nicht.
- Erbrecht
- Das Erbrecht ist ein Grundrecht, dass Eigentum, Verfügungen oder andere Rechte für den Eintritt des Todes zu regeln und anderseits solcher Verfügungen zu werden.
- Erbrecht
- Das Erbrecht regelt alle privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen nach dem Tod eines Menschen.
- Erbschleicherei
- Die Erbschleicherei ist der Versuch auf unmoralische oder widerrechtliche Weise in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen.
- Fahrlässigkeit
- Fahrlässigkeit setzt fahrlässiges Handeln voraus. In der Regel wird die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
- Forderung
- Eine Forderung ist im Wesentlichen eine Aufforderung, ein Befehl oder Anweisung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches.
- Forderungsmanagement
- Unter Forderungsmanagement versteht man insbesondere, dass zu Beginn ein Aufforderungsschreiben an den Schuldner überstellt wird. Falls dieser die Zahlung verweigert wird ein Mahnverfahren eingeleitet und wenn notwendig erfolgt dann die Zwangsvollstreckung.
- Forderungskauf
- Unter Forderungskauf versteht man, dass Ihre Forderung gegenüber einem Schuldner aufgekauft werden und der Käufer somit das Risiko Ihrer Forderung übernimmt. Es werden somit titulierte, wie untitulierte Forderungen zum Zweck des eigenen Einzugs aufgekauft. Ihr Vorteil ist, dass Sie somit über sofortige Liquidität verfügen.
- Gerichtliches Mahnverfahren
- In einem gerichtlichen Mahnverfahren werden Geldforderungen zügig und einfach durchgesetzt in Form eines zivilrechtliches Gerichtsverfahren.
- Gerichtsstand
- Der Gerichtsstand ist die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts.
- Gläubiger
- Ein Gläubiger glaubt seinem Schuldner, dass dieser die geschuldete Leistung erbringen wird.
- Haftpflichtversicherung
- Eine Haftpflichtversicherung deckt den Verursacher gegen die Folgen eines Unfalls (z.B Verkehrsunfall).
- Haftung
- Unter Haftung versteht man, dass jemand für einen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich aus einem Vertrag oder dem Gesetz ableiten.
- Haushaltsversicherung
- Eine Haushaltsversicherung ist eine Sachversicherung. Der Versicherer deckt Inventar, Einrichtung und Gebrauch und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes ab.
- Inkasso
- Dies ist die Bezeichnung für die Einziehung fälliger Forderungen.
- Insolvenzverfahren
- Falls ein Schuldner überschuldet und zahlungsunfähig wird, so ist dem Gläubiger möglich einen Insolvenzverfahren zu beantragen und somit das verbleibende Vermögen gleichmäßig aufzuteilen.
- Kostenerstattungsanspruch
- Diese sind Kosten des eigenen Anwalts, Gerichtskosten, diverser Auslagen und Sachverständigengutachten.
- Körperverletzung
- Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten. Der Schädiger ist verpflichtet dem entgangenen, oder wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst und bezahlt ihm auf Verlangen überdieß ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzensgeld.
- Lebensversicherung
- Eine Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der Risiken deckt, wie z.B. Invalidität, Tod und die private Altersvorsorge.
- Mobbing
- Unter Mobbing versteht man einen Prozess, wobei der Mobber sein Opfer fortgesetzt und ständig schikaniert und seelisch verletzt. Die Methoden sind oft Verbreitung von falschen Tatsachen, Zuweisung sinnloser Tätigkeiten, Demütigungen, Beleidigungen, soziale Isolation und ständige unberechtigte Kritik am Arbeitsplatz.
- Personenschaden
- Ein Personenschaden ist ein Schadensereignis, das den Tod oder eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
- Pflichtteil
- Der Pflichtteilsanspruch ist eine Geldforderung, welcher ein Noterbe gegen den Erben stellen kann.
- Produkthaftung
- Der Hersteller eines Produktes haftet für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte.
- Prozessfinanzierung
- Die Finanzierung eines Gerichtsverfahren gegen eine Gewinnbeteiligung von dem erbrachten Erlös in einem Gerichtsprozess. In der Regel übernehmen Prozessfinanzierer alle anfallenden Kosten und übernehmen auch im Falle eines Verlust die Kosten eines Prozesses.
- Rechtschutzdeckungsprozess:
- Ein Rechtsschutzdeckungsprozess ist ein zivilrechtliches Verfahren, wobei die Deckung und somit die Erfüllung eines Rechtschutzvertrages eingeklagt wird.
- Rechtsschutzversicherung
- Eine Rechtschutzversicherung ist ein Versicherungsvertrag eines Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer, der sich dazu verpflichtet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu erbringen.
- Sachschaden
- Sachschaden ist die Schädigung einer Substanz oder die Vernichtung von Sachen.
- Schadenersatz
- Unter Schadensersatz versteht man die Wiedergutmachung eines Schadens in Form eines Ausgleiches.
- Schadensfall
- Ein Ereignis (Schadensereignis), das zu einem Schaden führt (z.B. Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden).
- Schmerzensgeld
- Das Schmerzensgeld umfasst den Bereich der immateriellen Schäden. Dies ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art.
- Schuldner
- Ein Schuldner ist jemand, der sich vertraglich verpflichtet eine Zahlung gegenüber seinem Gläubiger zu leisten.
- Unfallversicherung
- Eine Unfallversicherung deckt die eigenen und/oder Schäden eventueller Mitversicherter ungeachtet einer Schuldfrage ab.
- Vermögensschaden
- Ein Vermögensschaden ist eine Situation bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbar Schaden erleidet, jedoch schuldhaftes Verhalten einem anderen einen finanziellen Schaden zugefügt wird. Es wird unterschieden zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
- Verschulden
- Schuldhaftes Handeln setzt ein Verhalten voraus, das vermieden hätte werden können. Unter Verschulden bezeichnet man die persönliche Vorwerfbarkeit des rechtswidrigen Verhaltens.
- Verursachung
- Die Voraussetzung einer Person Schadensersatz fordern zu können, setzt voraus, dass eine zurechenbare Person den Schaden verursacht. Diese Verursachung wird als Kausalität bezeichnet.
- Vorsatz
- Unter Vorsatz versteht man, das Wissen und Willen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung einer Tat.