In Zeiten, in denen Preisexplosionen unseren Alltag bestimmen, zählt jeder Euro. Jährlich werden in der Bundeshauptstadt Wien Altbaumietverträge mit zu hohen Mieten abgeschlossen.
Es handelt sich dabei um Beträge zwischen 1.000 bis 10.000 Euro oder mehr im Jahr, die zu viel bezahlt werden
Die Experten von Prozess-finanz.at wissen dank langjähriger Erfahrung genau, wie Ansprüche gegen den Vermieter erfolgreich finanziert und geltend gemacht werden. Mit unserer Erfahrung, dem Know-How und der finanziellen Stärke holen wir für Geschädigte die größtmöglichen Entschädigungen in der Konfrontation mit Ihrem Vermieter heraus.
Unsere Experten bestreiten den Kampf gegen zu hohe Altbaumieten. Geschädigte werden ab einem Streitwert von € 500 und nach dem Prinzip „first come-first serve“ betreut. Sollten Sie persönlich betroffen sein, so ist Prozess-Finanz.at die beste Ansprechstelle, die die nötige Fachkompetenz für Ihren erlittenen Schaden mitbringt.
Kommen Sie jetzt als Geschädigter auf uns zu, bevor Ihre Ansprüche verfallen. Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote. Die Erfolgsbeteiligung beträgt 27 Prozent auf den erzielten Reinerlös. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie, dass Sie z. B. bei einer Summe von € 10.000 zu viel bezahlter Miete und vollem Obsiegen, mit einem Betrag in Höhe von € 7.300 entschädigt werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Kontaktaufnahme und schreiben Sie uns unter office@prozess-finanz.at bzw. über unser Kontaktformulare oder rufen Sie uns unter +43 676 623 14 37 an.
Ihre Ansprüche hinsichtlicher zu hoher Altbaumieten können rückwirkend für ca. 3 Jahre eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Monate nach Auszug aus Ihrer Altbauwohnung.
Neubaumieten, Mieten außerhalb von Wien, Gerichtsprozesse wegen Schimmel, versteckte Mängel oder anderen Rechtswidrigkeiten werden nicht finanziert.
Sie müssen Hauptmieter sein und einen Mietvertrag vorweisen. Ansprüche bestehen nur für Bestandsobjekte im Altbau, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen. Das bedeutet, diese müssen dem Richtwertmietzins unterliegen. Da aber jeder Fall individuell ist, muss dieser auch immer im Einzelfall geprüft werden.
Für die Prüfung fallen keine Kosten und Gebühren an. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +43 676 623 14 37 Kontakt mit uns auf. Es fallen nur Kosten im Erfolgsfall an.
Bitte schicken Sie uns den Altbaumietvertrag, eventuelle Vorschreibungen, Überweisung der bezahlten Mieten (letzten drei Jahre) und eine Kopie Ihres Reisepasses/Führerscheins.