Sie suchen juristische Hilfe, weil bei Ihnen ein Behandlungsfehler entstanden ist und derzeit nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, sich juristisch zu wehren? Sie möchten dennoch Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen?
Von einem Behandlungsfehler ist auszugehen, wenn die Therapie oder Heilbehandlung unter Missachtung der allgemeinen, fachlichen Standards durchgeführt wurde. Es kann aber durchaus sein, dass ein Aufklärungsfehler oder Dokumentationsfehler vorliegt. Findet dadurch eine ärztliche Fehlbehandlung statt, besteht bei einer eingetretenen Körperverletzung ein Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzensgeld, Heilungskosten etc.).
Wir können helfen, Ihren Gerichtsprozess zu finanzieren. Unser Partnernetzwerk ist auf Medizinrecht spezialisiert und wird Sie mit Kompetenz und vollem Einsatz unterstützen. Jeder Fall wird kostenlos auf eine Finanzierung überprüft.
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