Wir verhelfen Ihnen österreichweit kostenlos Ihren Gerichtsprozess zu finanzieren.
Die Voraussetzung sind Ansprüche und im Regelfall ein Mindeststreitwert. Bei größeren Prozessfinanzierungsunternehmen liegt der Mindeststreitwert bei mindestens € 100.000. Es gibt dennoch Prozessfinanzierer, die bereits ab € 15.000 Mindeststreitwert eine Prozessfinanzierung übernehmen.
Der Prozessfinanzierer erhält im Erfolgsfall durch Obsiegen oder Vergleich vor Gericht einen Teil des erzielten Erlöses. Die Beteiligungsquote, die der Prozessfinanzierer ansetzt, ist unterschiedlich und abhängig vom Umfang des Prozessrisikos. In der Regel ist diese zwischen 30 und 45 Prozent des Streitwerts.
Der Prozessfinanzierer trägt folgende Kosten des Verfahrens:
- die gesamten Gerichtskosten
- die Kosten des gegnerischen Anwalts bei Unterliegen
- die Kosten des eigenen Anwalts
- sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten
- und eventuelle Reise- und Übernachtungskosten
Unsere Schwerpunkte einer Finanzierung sind Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche aller Art:
- Verkehrsunfälle und Personenschäden
- Arzthaftung und Behandlungsfehler
- Deckungsklagen gegen Versicherungen
- Finanz und Kapitalschäden
- Immobilienschäden und Erbrecht
- Schadensersatzklagen aller Art
Der Finanzierer überprüft nach Erhalt eines Antrages alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven, juristischen Prüfung. Viele bedienen sich dabei interner, andere wiederum externer Anwälte, um insbesondere auch örtliche Rechtsprechungsgepflogenheiten mitberücksichtigen zu können. Erst wenn diese Beurteilungen positiv ausfallen, d.h. wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fall übernommen.