Prozessfinanzierung

Österreichweit und kostenlosWir helfen Ihnen,
Ihren Gerichtsprozess zu finanzieren

Die Voraussetzung für eine Finanzierung sind rechtliche Ansprüche und im Regelfall ein Mindeststreitwert. Bei größeren Prozessfinanzierungsunternehmen liegt der Mindeststreitwert bei mindestens € 100.000. Es gibt dennoch Prozessfinanzierer, die bereits ab € 20.000 Mindeststreitwert eine Prozessfinanzierung übernehmen.

Der Prozessfinanzierer erhält im Erfolgsfall – durch Obsiegen oder Vergleich vor Gericht – einen Teil des erzielten Erlöses. Die Beteiligungsquote, die der Prozessfinanzierer ansetzt, ist unterschiedlich und abhängig vom Umfang des Prozessrisikos. In der Regel ist diese zwischen 30 und 45 Prozent des Streitwerts.

Der Finanzierer überprüft nach Erhalt eines Antrages alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Viele bedienen sich dabei interner, andere wiederum externer, Anwälte, um insbesondere auch örtliche Rechtsprechungsgepflogenheiten mitberücksichtigen zu können. Erst wenn diese Beurteilungen positiv ausfallen, d.h. wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fall übernommen.

Querschnittslähmung & Geburtsschäden

Verpfuschte Wirbelsäulenoperationen, Unfälle, Verletzungen durch Sturz etc.

Versicherung zahlt nicht

Ihr Schaden beträgt über € 20.000 Streitwert?

Finanzierung trotz Rechtschutzversicherung

Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt keine Deckung?

Der Prozessfinanzierer trägt folgende Kosten des Verfahrens:

  • die gesamten Gerichtskosten
  • die Kosten des gegnerischen Anwalts bei Unterliegen
  • die Kosten des eigenen Anwalts
  • sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten
  • und eventuelle Reise- und Übernachtungskosten

Unsere Schwerpunkte einer Finanzierung sind Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche aller Art:

  • Verkehrsunfälle und Personenschäden
  • Arzthaftung und Behandlungsfehler
  • Deckungsklagen gegen Versicherungen
  • Finanz- und Kapitalschäden
  • Immobilienschäden und Erbrecht
  • Schadensersatzklagen aller Art

Ablauf und Organisation

Voraussetzungen

Die Forderung sollte mindestens € 20.000 betragen
Die Bönität Ihres Gegners muss gewährleistet sein
Die Erfolgsaussichten müssen aussichtsreich sein

Prüfung Ihrer Unterlagen

Ein Klageentwurf oder ein außergerichtliches Schreiben mit allen sonstigen Unterlagen und Beweismitteln sind hilfreich, um ihre Ansprüche seriös zur Prüfung weiter zureichen – dennoch sehen wir uns grundsätzlich alle Fälle mit den Unterlagen an, die Ihnen momentan zur Verfügung stehen.

Bitte schreiben Sie uns per E-Mail unter office@prozess-finanz.at. Wir verpflichten uns entsprechend zur Verschwiegenheit und senden ihren Fall zu einem Prozessfinanzierer, der eine Ersteinschätzung durchführt.

Sie sind noch nicht anwaltlich beraten

Sie nehmen unverbindlich mit uns Kontakt auf und schildern in kurzen Worten bzw. in einem ersten Interview den Gegenstand Ihres Anspruchs. Wir erarbeiten sodann mit Ihnen, in welchem Land Ihre Ansprüche geltend gemacht werden können und welcher Berufsträger für Ihre Angelegenheit der beste Ansprechpartner ist.

Mit Ihrem Berufsträger besprechen Sie dann im Detail Ihre Angelegenheit und erarbeiten den Entwurf einer Klageschrift.

Dieser Entwurf wird sodann dem bzw. den Risikoträgern (Prozesskostenversicherern) vorgelegt und um eine Deckungszusage angefragt. Sobald diese vorliegt, werden Ihre Ansprüche geltend gemacht.

Sie sind bereits anwaltlich beraten

Ihre Anwalt stellt uns einen Entwurf einer Klageschrift zur Verfügung, die wir bei den passenden Risikoträgern vorlegen und Ihre Deckungszusage anfragen. Sobald diese vorliegt, kann Ihr Anwalt mit Kostendeckung Ihre Ansprüche geltend machen.

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